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    Toner darf nicht im Hausmüll oder Restmüll entsorgt werden

    Das papierlose Büro ist eine oft bemühte Vision - wirklich vorhanden ist es eher nicht. In den meisten Betrieben und Unternehmen werden Verträge und Rechnungen, Lieferantenbestellungen und Quittungen weiterhin gedruckt. So werden nicht nur große Mengen an Papier verbraucht, sondern auch sehr viel Druckertinte und Toner. Seriöse Schätzungen gehen übereinstimmend von einem jährlichen Verbrauch von 60 Millionen Druckerpatronen in Deutschland aus.

    Die leeren Kartuschen und Patronen dürfen weder über den Haus- noch über den Restmüll entsorgt werden. Gewerbetreibende und Unternehmen riskieren empfindliche Bußgelder, wenn sie sich nicht an die eindeutigen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung halten.


    Toner nicht im Hausmüll entsorgen

    © annca | pixabay.com



    Wiederverwertung statt Umweltschaden

    Ein etwas genauerer Blick auf die Konstruktion und die verbauten Materialien der Kartuschen für Laserdrucker und der Patronen für Tintenstrahldrucker veranschaulicht sehr gut, warum Toner und Patronen nicht in den Hausmüll oder den Restmüll gehören. Beide enthalten Stoffe, die der Umwelt großen Schaden zufügen können, die sich aber sehr leicht wiederverwerten lassen. Die eingesetzten Kunststoffe und Metalle (für Kontakte und Leiterbahnen) können nicht natürlich abgebaut werden - und haben deshalb im normalen Müll nichts zu suchen. Tonerkartuschen enthalten zudem noch sehr kleine Mengen des Feinstaubs aus Metalloxiden und Pigmenten, der als gesundheitsschädlich eingestuft wird.


    "Abfallhierarchie" nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Der Gesetzgeber hat mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine klare Richtlinie geschaffen, die den Rahmen für die verantwortungsvolle Entsorgung von Druckerpatronen und Toner-Kartuschen absteckt. Im Kern schreibt das Regelwerk eine fünfstufige "Abfallhierarchie" gemäß der EU-Richtlinie 2008/98/EG fest. Meint: In absteigender Rangfolge sind Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und schließlich Beseitigung klassifiziert. Dabei gilt das Prinzip, dass grundsätzlich die Handhabung bevorzugt werden muss, die dem Schutz der Umwelt am besten dient. Mit der Konsequenz, dass "Beseitigung" als die Ultima Ratio eingestuft wird. Werden Druckerpatronen und Toner im Hausmüll oder im Restmüll entsorgt, verstoßen Unternehmen überdies vehement gegen die Gewerbeabfallverordnung, die eine strikte Trennung unterschiedlicher Abfallarten ebenso vorschreibt wie eine korrekte Verwertung und Entsorgung. Je nach Bundesland fallen für das illegale Entsorgen von Druckerpatronen und Toner bis zu sechsstellige Beträge an Bußgeld an.


    Toner nicht im Hausmüll entsorgen

    © Tim22 | pixabay.com



    Kartuschen und Patronen retour an den Hersteller

    Der Abfallberg aus leeren Patronen und Kartuschen lässt sich relativ einfach verkleinern - und insbesondere Unternehmen mit großem Verbrauch können dazu sehr viel beitragen. So sind Druckerhersteller in Deutschland gesetzlich verpflichtet, verbrauchte Kartuschen zurückzunehmen. Wir nehmen Ihre leeren Tintenpatronen und Tonerkartuschen zurück und ersparen Ihnen so die Entsorgung. Unternehmen sollten diese Möglichkeit der so einfach zu bewerkstelligenden "Kreislaufwirtschaft" nutzen. Je nach Betriebsgröße des abnehmenden Unternehmens bieten ausgewählte Drucker-Produzenten außerdem einen Abholservice an. Die Hersteller von Druckern verdienen - und dies ist kein Geheimnis - mit dem Verkauf von Patronen und Kartuschen weitaus mehr als mit den eigentlichen Geräten. Viele von ihnen haben daher eigene Recycling-Programme aufgelegt, um die verbrauchten Patronen bis in den kleinsten Wertstoff wiederverwerten zu können. Die aktuell am Markt befindlichen Angebote für das kostensparende (Selbst-) Nachfüllen von Druckertinte und Toner eignen sich hingegen bevorzugt für den kleinen, privaten Gebrauch.


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    Gewerbeabfallverordnung: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit

    In ihrer Neufassung von 2017 zielt die Gewerbeabfallverordnung insbesondere darauf ab, die thermische Abfallbehandlung, also die Müllverbrennung, von derzeit rund sechs Millionen Tonnen jährlich drastisch zu reduzieren. Dieser Zielsetzung untergeordnet ist eine Verschärfung der Auflagen, die Unternehmen erfüllen müssen, um empfindlichen Strafen und Bußgeldern zu entgehen. Der Gesetzgeber verlangt dabei nicht nur, dass der Abfall am Entstehungsort im Unternehmen nach Kategorien getrennt werden muss - er schreibt gleichzeitig auch sorgfältige Dokumentationspflichten fest. Unternehmen, die sich gebrauchter Toner-Kartuschen oder Druckerpatronen über den Hausmüll oder über den Restmüll entledigen, handeln nicht nur mit Blick auf die Umwelt grob fahrlässig - sie begehen Ordnungswidrigkeiten. Anzahl und/oder Masse der an spezielle Recyclingfirmen oder örtliche Recyclinghöfe abgegebenen Toner und Drucker müssen schriftlich fixiert, die Abgabe muss bestätigt werden. Die entsprechenden Dokumente sind im Unternehmen aufzubewahren. Unternehmen, die zuwider handeln können je nach Verstoß mit Bußgeldern zwischen 10.000 bis 100.000 Euro bestraft werden.


    Kartuschen sammeln und spenden

    Eine "lohnende" Möglichkeit der Entsorgung von Toner und Patronen darf noch angefügt werden. Viele gemeinnützige Organisation sammeln inzwischen leere Kartuschen, die sie gegen kleines Geld an Recycling-Betriebe weiterleiten. Unternehmen, die in speziellen Toner-Boxen für diese Organisationen sammeln, können die entsprechende Zuwendungsbescheinigung sogar von der Steuer absetzen. Eigentlich spricht alles dafür, Druckerpatronen und Toner korrekt und umweltgerecht zu entsorgen. Und niemals über den Hausmüll oder den Restmüll.



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